Schulordnung

1. Verhalten vor und nach der Schule

  • Der Schulweg ist Bestandteil des Schultages, deswegen gelten auch dort die Regeln der Schulordnung.
  • Auf dem gesamten Schulweg haben sich alle Schüler der Gerhard-Rohlfs-Oberschule so zu verhalten, dass sie sich selbst und andere nicht gefährden, niemanden verletzen und nichts beschädigen.
  • An den Bushaltestellen müssen sie besonders vorsichtig und rücksichtsvoll sein, um Unfälle zu verhindern.
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln verhalten sie sich den anderen Fahrgästen und ihren Mitschülern gegenüber höflich und rücksichtsvoll.
  • Auf dem Schulgelände werden Fahrräder geschoben und in den Fahrradständern abgestellt. Fahrräder, Mofas etc. dürfen aus Sicherheitsgründen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden.

2. Unterrichtsbetrieb / Verhalten im Unterricht

  1. In der Gerhard-Rohlfs-Oberschule wird deutsch gesprochen.
  2. Die Unterrichtszeiten sind grundsätzlich einzuhalten. Beim Ausbleiben einer Lehrkraft informiert sich der Klassensprecher / die Klassensprecherin fünf Minuten nach Unter-richtsbeginn im jeweiligen Lehrerzimmer bzw. im Sekretariat.
  3. Die Klasse, die den Unterrichtsraum als letzte verlässt, stellt die Stühle hoch, schließt die Fenster, schaltet das Licht aus und hinterlässt den Raum besenrein.
  4. Am Ende jeder Unterrichtsstunde ist die Tafel zu wischen.
  5. Schüler und Schülerinnen, die keinen Unterricht mehr haben, müssen das Schulgelände unverzüglich verlassen, um den Unterricht der übrigen Klassen nicht zu stören.
  6. Während der Unterrichtszeit hat auf den Fluren Ruhe zu herrschen. Schulfremde Besucher/innen müssen sich im Sekretariat anmelden.
  7. Alle sind mitverantwortlich für einen störungsfreien Unterrichtsverlauf. Dazu gehört, dass alle
  • pünktlich zum Unterricht erscheinen
  • Jacken, Mäntel und Kopfbedeckungen vor Unterrichtsbeginn ablegen
  • zu Beginn der Stunde das notwendige Arbeitsmaterial und die Hausaufgaben bereit halten
  • die Anweisungen der Lehrkräfte befolgen
  • während des Unterrichts aktiv mitarbeiten
  • die gültigen Regeln und Absprachen der Klasse beachten
  • weder essen, noch Kaugummi kauen.

3. Verhalten in den Pausen

  • Alle Schülerinnen und Schüler verlassen in den großen Pausen - mit Ausnahme der Regenpausen - grundsätzlich das Gebäude. Davon ausgenommen ist die Schüleraufsicht.
  • Die große Pause und die Mittagspause enden mit dem ersten Gong. Die Schüler/innen haben sich dann unverzüglich in den Unterrichtsraum zu begeben.
  • Die kleinen Pausen dienen lediglich dem Raum- und Lehrerwechsel. Die Schüler verlassen die Klassen nur, um zur Toilette oder zu den Fachräumen zu gehen.
  • Die Flure und Toiletten sind keine Spiel- und Aufenthaltsräume.
  • Das Schul- und Pausengelände darf während der gesamten Unterrichtszeit, auch während der Pausen, nur mit schriftlicher Genehmigung einer Lehrkraft verlassen werden.
  • Das Kirchengelände und die sonstigen schulischen Außenanlagen sind sauber zu halten.
  • Auf den Schulhöfen darf nur mit weichen Bällen gespielt werden.
  • Das Spucken ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sowie auf Schulveranstaltungen ist das Rauchen untersagt.
  • Ein grundsätzliches Verbot gilt auch für Alkohol und andere Drogen sowie das Mitbringen von Waffen o.ä.
  • Schneeballwerfen ist verboten.
  • Die Nutzung unterrichtsfremder Gegenstände (wie z.B. Handy, MP3-Player, Walk- und Discman sowie Rollerblade, Rollerskate, Kickboard usw. ) ist auf dem Schulgelände und im Schulgebäude verboten. Bei Missachtung des Verbots werden diese Geräte abgenommen. Im Wiederholungsfall sind sie von einem Erziehungsberechtigten abzuholen.

  • Schüler/innen der 7.-10. Klassen der GRO ist die Nutzung von Handys (digitalen Endgeräten) mit Kopfhörern im durch die Einzäunung des ehemaligen Fahrradbereichs („Käfig“) begrenzten Bereich erlaubt. Das dort verfügbare WLAN des pädagogischen Schulnetzes kann dort von den Schüler/innen/n über ihr persönliches Passwort genutzt werden.
  • Die vorsätzliche oder fahrlässige Gefährdung von Mitschülerinnen und Mitschülern wird bestraft.
  • Die aufsichtführenden Lehrkräfte werden durch Schülerinnen und Schüler unterstützt.

4. Verhalten in der Mensa

  • Fremdes Eigentum wird respektiert.
  • Den Anweisungen der in der Mensa arbeitenden Personen ist Folge zu leisten.
  • Müll und Abfall müssen in die Mülleimer geworfen werden.
  • Tische und Stühle sind pfleglich zu behandeln und sauber zu verlassen.
  • Geschirr muss ordentlich auf den Geschirrwagen gestellt werden.
  • Gläser müssen auf den Tresen zurückgestellt werden.
  • Es ist aufeinander Rücksicht zu nehmen, d.h. es wird nicht vorgedrängelt und geschubst.
  • Das Essen von Kürbiskernen, Sonnenblumenkernen, Pistazien o.ä. ist in der Mensa/Cafeteria verboten.
  • Wiederholter Verstoß gegen diese Regeln führt zum Mensa-Verbot.

Die Klassenlehrer/innen müssen zu Beginn eines Schuljahres bzw. nach einer Änderung die Schulordnung mit ihren Klassen besprechen.

Kathrin Borges-Postulka

Schulleiterin

 

Stand Dezember 2019